Für jeden Mitarbeiter im Malerhandwerk zahlt der Arbeitgeber monatlich 2% vom Bruttolohn in die Zusatzversorgungskasse der Malerkasse ein, das sind ca. 50,-€/Monat.
Aber was geschieht mit dem Geld wenn der Mitarbeiter verstirbt. Bei 40 Arbeitsjahren sind das immerhin um die 30.000 €. Die Malerkasse schreibt hierzu auf ihrer Internetseite sehr vage: "Bei der Maler-Lackierer-Rente ist u.U. eine Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen - je nach Tarif. Im Todesfall des Leistungsempfängers wenden Sie sich als Witwe(r) oder Waise an die zvk - wir prüfen, ob Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht." Die Maler-Lackierer-Rente ist jedoch eine zusätzliche, freiwillige Rentenversicherung der ZVK, d.H. die 2% Pflichtbeiträge sind hier nicht gemeint. Diese Rentenansprüche werden je nach Alter und Gewerbezugehörigkeit als Beihilfen oder ZVK-Zukunft-Renten bezeichnet.
Aus gegebenen, traurigen Anlass haben wir bei der Malerkasse nachgefragt:
Sehr geehrter Herr XXXX,
unser Kollege Herr XXX XXX, SV Nr. XXXXXXXXX , hat am 25.10.21 leider den Kampf gegen den Krebs verloren. Wir sind tief betroffen vom Tod unseres Kollegen, er verlässt uns mit nur 62 Jahren nach einem sehr arbeitsreichen Leben im Malerhandwerk.
Als Arbeitgeber habe ich jeden Monat 2% des Bruttolohnes in die betriebliche Altersvorsorge für Herrn XXX bei der Malerkasse eingezahlt.
Ich bitte um Mitteilung, welche Ansprüche die Angehörigen von Herrn XXX nun gegen die ZVK haben.
Ich bitte um Ihre Rückantwort bis zum 11.11.21 , da die Beisetzung von Herrn XXX am 12.11.21 stattfindet und ich dort den Angehörigen bereits ihre zu erwartenden Zahlungen mitteilen möchte.
Ich danke für Ihre Zuarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Wir warten auf Antwort der Malerkasse!